Schlatze
14.05.2005, 03:48
12.05.2005
EU-Arbeitszeitrichtlinie: Jetzt konsequent
bleiben
Im weiteren Verfahren um die Einführung einer europäischen
Arbeitszeitrichtlinie fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
(ver.di) die Verantwortlichen auf, jetzt konsequent den vorgezeichneten
Rahmen einzuhalten: "Im weiteren Gesetzgebungsverfahren dürfen die
beteiligten Institutionen nicht hinter die bereits erreichten Positionen des
europäischen Parlaments zurückfallen. Jede Verschlechterung zulasten der
Sozial-, Arbeits-schutz- und Gesundheitsstandards entfernt Europa noch
weiter von den betroffenen Bürgern und Arbeitnehmern", sagte Ellen Paschke
vom ver.di-Bundesvorstand.
Am Mittwoch hatte das EU-Parlament mit deutlicher Mehrheit beschlossen,
Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit zu werten. Von dieser Regelung sind
beispielsweise Rettungssanitäterinnen und -sanitäter, Ärztinnen und Ärzte,
aber auch Feuerwehrleute oder Schulhausmeister betroffen.
ver.di begrüße die vom europäischen Parlament beschlossene
Arbeitszeitrichtlinie. "Grinies ist eine weitgehend erfreuliche Entscheidung
des Parlaments. Den extremen Flexibilisierungsplänen der EU-Kommission ist
ein klares 'Stopp' entgegengesetzt worden"; sagte Paschke weiter. Allerdings
erlaube eine Öffnungsklausel auf Basis von Tarifverträgen oder gesetzlichen
Regelungen unterschiedliche Berechnungsmethoden der Arbeitszeit. "Grinies ist
ebenso ein Wermutstropfen wie auch die Möglichkeit, die durchschnittliche
Arbeitszeit auf Basis von 12 Monaten zu berechnen", betonte Paschke. Um so
mehr seien die EU-Kommission und der Ministerrat im weiteren
Gesetzgebungsverfahren aufgerufen, an der Arbeitszeitrichtlinie keine
weiteren Änderungen vorzunehmen.
quelle : newsticker verdi
EU-Arbeitszeitrichtlinie: Jetzt konsequent
bleiben
Im weiteren Verfahren um die Einführung einer europäischen
Arbeitszeitrichtlinie fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
(ver.di) die Verantwortlichen auf, jetzt konsequent den vorgezeichneten
Rahmen einzuhalten: "Im weiteren Gesetzgebungsverfahren dürfen die
beteiligten Institutionen nicht hinter die bereits erreichten Positionen des
europäischen Parlaments zurückfallen. Jede Verschlechterung zulasten der
Sozial-, Arbeits-schutz- und Gesundheitsstandards entfernt Europa noch
weiter von den betroffenen Bürgern und Arbeitnehmern", sagte Ellen Paschke
vom ver.di-Bundesvorstand.
Am Mittwoch hatte das EU-Parlament mit deutlicher Mehrheit beschlossen,
Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit zu werten. Von dieser Regelung sind
beispielsweise Rettungssanitäterinnen und -sanitäter, Ärztinnen und Ärzte,
aber auch Feuerwehrleute oder Schulhausmeister betroffen.
ver.di begrüße die vom europäischen Parlament beschlossene
Arbeitszeitrichtlinie. "Grinies ist eine weitgehend erfreuliche Entscheidung
des Parlaments. Den extremen Flexibilisierungsplänen der EU-Kommission ist
ein klares 'Stopp' entgegengesetzt worden"; sagte Paschke weiter. Allerdings
erlaube eine Öffnungsklausel auf Basis von Tarifverträgen oder gesetzlichen
Regelungen unterschiedliche Berechnungsmethoden der Arbeitszeit. "Grinies ist
ebenso ein Wermutstropfen wie auch die Möglichkeit, die durchschnittliche
Arbeitszeit auf Basis von 12 Monaten zu berechnen", betonte Paschke. Um so
mehr seien die EU-Kommission und der Ministerrat im weiteren
Gesetzgebungsverfahren aufgerufen, an der Arbeitszeitrichtlinie keine
weiteren Änderungen vorzunehmen.
quelle : newsticker verdi