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Allzeit bereit
10.05.2006, 01:03
Ich bin seit seit 22 Jahren Schulhausmeister an einem Gym tätig.
Es hat sich viel verändert. Der neue Tarifvertrag ein Plus für uns???
Wer setzt es um ? Arbeitszeitregelung, ein Fremdwort in meiner Dienststelle. Überstunden, Außerschulische Nutzung; Flaggen (war gerade) nichts hat sich verändert.

was sagt Ihr dazu...

Alfons
10.05.2006, 11:20
Für mich war der neue Tarifvertrag ein voller Erfolg und er wurde bei uns auch sehr gut Umgesetzt.

Friedrich List
10.05.2006, 18:24
Und für mich hat es überhaupt nichst gebracht, laut Verwaltung läuft es weitershin so wie jetzt.
Friedrich

Allzeit bereit
11.05.2006, 10:34
Setzt sich für Euch der Personalrat der Verwaltung ein um den Tarifvertrag durchzusetzen? Wer regelt die Arbeitszeiten Schulamt oder Schule. :confused:

40 + 8 Bereitschaftsstunden :sauer: ein Traum

losi
11.05.2006, 13:57
Es hat sich schon etwas geändert: Es bleibt zwar bei der 48 Std./Woche (32 Std. tatsächl. Arbeitszeit + 16 Std. Arbeitsbereitschaft; anwesenheit in der Schule von 7-16 Uhr). Aber die Abendstunden fallen weg!! Die Lehrer sorgen selbst für verschlossene Türen. Da 32 Std. + 16 Std Bereitschaft= 8 Std zusammen 40 Std. ergeben, haben wir als Ausgleich zur 38,5 Std/Woche 7,5 zusätzliche Urlaubstage.
Außer in NRW (Hier ist der Zusatztarifvertrag SHM nicht gekündigt)kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch auf eine 38,5 Std Vollarbeitszeit-Regelung bestehen.
Aber im großen und ganzen bin ich zufrieden mit der Regelung!
MfGruß Losi

Emil
23.05.2006, 14:08
Es hat sich schon etwas geändert: Es bleibt zwar bei der 48 Std./Woche (32 Std. tatsächl. Arbeitszeit + 16 Std. Arbeitsbereitschaft;

Das ist so nicht richtig. Lt. Arbeitszeitgesetz ist die werktägliche Arbeitszeit (Vollarbeitszeit und Bereitschaftszeit) auf maximal 8 Stunden begrenzt.

losi
23.05.2006, 14:34
Ne, ne Emil,
die gesamt zulässige AZ ist auf 48 Std. begrenzt!

Vollarb.zeit + faktorisierte Bereitschaftszeit ist demnach wie Du sagst auf 8 Std. begrenzt.
Aber Arbeitszeitrechtlich sind das 6,4 Std. Vollarbeitszeit und 3,2= fakt. 1,6 Std. Bereitschaftszeit= 8 Std. rechnerisch! Zur Verfügung stehst Du aber dem Arbeitgeber 6,4 Std. Vollarbeitszeit und 3,2 Std Bereitschaft = 9,6 Std. = 48 Std./Woche
Freundl. Gruß+++Losi:confused:

Emil
23.05.2006, 16:03
Ne, ne Emil,
die gesamt zulässige AZ ist auf 48 Std. begrenzt!

Vollarb.zeit + faktorisierte Bereitschaftszeit ist demnach wie Du sagst auf 8 Std. begrenzt.
Aber Arbeitszeitrechtlich sind das 6,4 Std. Vollarbeitszeit und 3,2= fakt. 1,6 Std. Bereitschaftszeit= 8 Std. rechnerisch! Zur Verfügung stehst Du aber dem Arbeitgeber 6,4 Std. Vollarbeitszeit und 3,2 Std Bereitschaft = 9,6 Std. = 48 Std./Woche
Freundl. Gruß+++Losi:confused:

Du hast recht, tariflich gesehen ist die Arbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt. Nur, arbeitszeitrechtlich ist die werktägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden begrenzt und darf ohne Ausgleich nur verlängert werden, wenn der Arbeitnehmer, in diesem Fall du, schriftlich zustimmst. Nachzulesen im Arbeitszeitgesetz.

Dies gilt übrigens für das gesamte Bundesgebiet. Für alle Schulhausmeister gilt die 39 Stundenwoche als Gesamtarbeitszeit, soweit sie schriftlich einer Arbeitszeitverlängerung ohne Zeitausgleich nicht zugestimmt haben.

Emil
23.05.2006, 20:15
Du hast recht, tariflich gesehen ist die Arbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt. Nur, arbeitszeitrechtlich ist die werktägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden begrenzt und darf ohne Ausgleich nur verlängert werden, wenn der Arbeitnehmer, in diesem Fall du, schriftlich zustimmst. Nachzulesen im Arbeitszeitgesetz.

Dies gilt übrigens für das gesamte Bundesgebiet. Für alle Schulhausmeister gilt die 39 Stundenwoche als Gesamtarbeitszeit, soweit sie schriftlich einer Arbeitszeitverlängerung ohne Zeitausgleich nicht zugestimmt haben.

Es widerspricht mir niemand? Beträgt eure Gesamtarbeitzeit (Vollarbeitszeit + Bereitschaftszeit) wirklich nur 39 Stunden?

viktor
23.05.2006, 21:08
Für NRW gilt immer noch der alte Schulhausmeistertarif.
Der passt auch in die neuen Regelungen.
Wir sind zufrieden und wollen keine schlafenden Hunde wecken.

Emil
23.05.2006, 21:17
Für NRW gilt immer noch der alte Schulhausmeistertarif.
Der passt auch in die neuen Regelungen.
Wir sind zufrieden und wollen keine schlafenden Hunde wecken.

Ihr verzichtet also, nur um Pfründe (Zusatzeinahmen, die euch sowieso bald weggenommen werden), zu sichern, auf zustehende Rechte.

Man sollte es nicht glauben.

viktor
23.05.2006, 21:53
Gewerkschaftsblabla.
Für eine anspruchsvolle Arbeit kriegen wir ein gutes Gehalt.
Das geht leider nur über die Abendbelegung.
Dass wir immer noch kein vernünftiges Berufsbild haben, das auch höher eingruppiert werden kann, ist das Versäumnis der Gewerkschaft über Jahrzehnte !!!
Statt dessen haben wir eine riesige Ansammlung von Gummiparagraphen, aus der jede Kommune ihre eigene Regelung rauslesen kann.

Geh mir bloß weg mit den Schwätzern.

Bodo
23.05.2006, 22:09
Viktor:stolz:

eine wunderbare Antwort, die auch in weiten Zügen meine Meinung wiederspiegelt.

Nur etwas zu allgemein. Nicht alles was die Gewerkschaften "verbrechen" ist schlecht. Es kam auch schon viel gutes von denen. Aber diese Gummiparagraphen nerven mich auch sehr.

Unsere Kreisverwaltung hatte im ersten Gespräch mit uns eine positive Entscheidung getroffen die uns das gleiche Geld wie 2005 sichert.
:knuddel: :volldoll:

Und wir wussten ALLE worauf wir uns einlassen als wir den Job mit "Stolz" angenommen hatten.


Für eine anspruchsvolle Arbeit kriegen wir ein gutes Gehalt.


..und so soll es auch bleiben. Wir sind ja schließlich auch wer.


Grüße

der BODO

Emil
24.05.2006, 09:26
Gewerkschaftsblabla.

Wie bitte?

Ich habe darauf hingewiesen, dass alle "Arbeitszeitregelungen", die eine Arbeitszeitverlängerung ohne Zeitausgleich zum Inhalt haben - Gesamtarbeitszeit mehr als 39 Stunden in der Woche -, tariflich wohl zulässig aber rechtlich verboten sind.

Einzige Ausnahme: Der jeweilige Schulhausmeister hat einer Arbeitszeitverlängerung ohne Zeitausgleich zugestimmt.

Nur nochmal zur Klarstellung: Die Arbeitszeit (§ 2 ArbZG) ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit, sie unterscheidet nicht zwischen Vollarbeitszeit, Bereitschaftszeit oder faktorisierter Arbeitszeit.


Das das findest du eben nicht im "Gewerkschaftsblabla".

viktor
24.05.2006, 12:47
Nur nochmal zur Klarstellung: Die Arbeitszeit (§ 2 ArbZG) ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit, sie unterscheidet nicht zwischen Vollarbeitszeit, Bereitschaftszeit oder faktorisierter Arbeitszeit.


Du brauchst mich da nicht belehren. Weiß ich alles selber.
Kann ich mir aber nix für kaufen.
Noch mal zur Klarstellung: wir sind zufrieden, wir wollen nichts anderes als den Schulhausmeistertarif NRW.

Emil
24.05.2006, 12:52
Du brauchst mich da nicht belehren. Weiß ich alles selber.
Kann ich mir aber nix für kaufen.
Noch mal zur Klarstellung: wir sind zufrieden, wir wollen nichts anderes als den Schulhausmeistertarif NRW.

Würdest du mir bitte mitteilen, wie eure "Zufriedenheit", sprich euer Schulhausmeistertarif NRW, aussieht?

losi
24.05.2006, 14:34
Du brauchst mich da nicht belehren. Weiß ich alles selber.
Kann ich mir aber nix für kaufen.
Noch mal zur Klarstellung: wir sind zufrieden, wir wollen nichts anderes als den Schulhausmeistertarif NRW.

Hallo Viktor,
das Du das alles weißt erstaunt mich. Da wurde in diesem Forum aber schon anders gesprochen.
So eindeutig wie Emil die Rechtslage -Möglichkeit 38,5 Std. zu arbeiten ohne wenn und aber- darlegt, hat das hier in diesem Forum noch nie jemand beschrieben.. Im Gegenteil!! Ich jedenfalls werde mich mit Emil in Verbindung setzen wenn dieses Thema -sowie es scheint- nicht erwünscht ist! Ich will schon etwas anderes wie diesen Uralttarif NRW!

Bin jetzt ein paar Tage weg, schaue ab Montag wieder rein
Schönes langes Wochenende+++losi

Herr-der-Schlüssel
24.05.2006, 14:43
was heisst hier nicht erwünscht .

ich denke das man hier über alles sprechen klann . wenn es einen nicht interessiert , dann muss er es weder lesen noch nen komentar abgeben .


hds

losi
24.05.2006, 14:48
Aber dann möchte ich nicht solche Bemerkungen lesen wie die von Viktor:
"Wir sind zufrieden. Wir wollen nichts anderes"!:runter: :runter: :runter: :runter: :runter: :runter:
MfG Losi

Herr-der-Schlüssel
24.05.2006, 14:52
mit wir hat er doch nicht uns alle , sondern "nur" seine kollegen und sich gemeint .


hds

hauvse
22.11.2007, 09:41
die unten anhängenden sätze sind ein teil einer email UNSERER gewerkschaft zum verhalten bei den lohnabschlüssen.
eigentlich sollten diese in der WITZSEITE veröffentlicht werden.
ich werde demnächst beim tanke , einkaufen usw., wenns ums bezahlen geht, sagen:

"TUT MIR LEID, ABER ICH BRÄUCHTE EINEN ANDEREN PREIS, WEIL ICH IM ÖFFWENTLICHEN DIENST BIN UND MEINE LOHNERHÖHUNG NICHT SO HOCH AUSGEFALLEN IST"

(bitte unten weiterlesen)

2. Entgelte maßvoll steigern
Die Beschäftigten erwarten eine Steigerung ihrer Entgelte. Die diesjährigen hohen Abschlüsse
in der Privatwirtschaft können hierbei jedoch kein Maßstab sein. Während die Beschäftigten
dort an gestiegenen Unternehmensgewinnen partizipieren, leiden die kommunalen Einrichtungen
weit überwiegend unter strukturellen Defiziten, die nur beschränkte Spielräume für
Einkommensverbesserungen eröffnen. Zudem tragen kommunale Beschäftigte nicht in dem
Maße das Risiko, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, wie Beschäftigte bei privaten Arbeitgebern.

Daher:
• Die Beschäftigten des kommunalen öffentlichen Dienstes sind an der allgemeinen Lohnentwicklung angemessen zu beteiligen.
• Hohe Abschlüsse in der Privatwirtschaft können kein Maßstab sein. :angryfire:

anhand dieser sätze liegt doch wohl der verdacht nahe, dass unsere gewerkschaft sich wieder von den arbeitgebern "EINLULLEN" lassen hat.:heul::heul:
sollten wir net endlich mal geschlossen UNSERER gewerkschaft sagen:
ES REICHT, WIR HABEN SCHON GENUG NACHTEILE IN KAUF GENOMMEN.

hauvse

schnickschnack
22.11.2007, 12:03
Hallo,
diese Sätze kommen vom KAV!

10-Punkte-Programm der VKA zur Tarifrunde 2008

Die Mitgliederversammlung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat in ihrer Sitzung am 16. November 2007 das folgende 10-Punkte-Programm beschlossen:

1. Die Tarifpolitik muss einen Beitrag zum Erhalt der Arbeitsplätze im kommunalen öffentlichen Dienst und in den Sparten leisten.

2. Die Beschäftigten des kommunalen öffentlichen Dienstes sind an der allgemeinen Lohnentwicklung angemessen zu beteiligen. Hohe Abschlüsse in der Privatwirtschaft können kein Maßstab sein.

3. Die sich aus der Anhebung des Bemessungssatzes von 97 auf 100 v.H. zum 1. Januar 2008 ergebende Belastung muss im Rahmen der Tarifrunde 2008 angemessen Berücksichtigung finden.

4. Es ist Zeit, dass die Gewerkschaften ihre mit dem TV-Meistbegünstigung eingegangene Verpflichtung zur Verlängerung der Wochenarbeitszeit erfüllen. Die juristische Auseinandersetzung hierüber muss ein Ende finden. Die Wochenarbeitszeit muss bei den kommunalen Arbeitgebern im
Flächentarifvertrag wieder einheitlich festgelegt werden. Der Maßstab hierfür ist die 40-Stunden-Woche.

5. Die Leistungsbezahlung muss als Anteil des Lohnzuwachses ausgebaut werden. In der kommenden Tarifrunde ist ein weiterer Schritt in Richtung 8 v.H. zu vereinbaren.

6. Die Finanzausstattung der kommunalen Krankenhäuser belässt keine Spielräume für lineare Erhöhungen, wenn die Budgetdeckelung nicht aufgehoben wird.

7. Die Verhandlungen der neuen Entgeltordnung sind zügig fortzusetzen. Die neue Entgeltordnung muss transparent, übersichtlich, praktikabel und rechtssicher sein. Das Prinzip der Kostenneutralität ist zu wahren.

8. Die Zusatzversorgung muss finanzierbar bleiben. Hierzu sind gesonderte Tarifverhandlungen aufzunehmen.

9. Die Gewerkschaften sind aufgefordert, gemeinsam mit der VKA auf den Grundsatz der Tarifeinheit hinzuwirken.

10. Die Gewerkschaften sind aufgefordert, konstruktiv in die
Verhandlungen zu gehen. Die VKA ist dazu bereit.


Nach uns vorliegenden Informationen will die Gewerkschaft ver.di ihre Forderungen für die Tarifrunde 2008 am 18./19. Dezember 2007 beschließen. Die Auftaktveranstaltung der nächsten Tarifrunde zwischen Bund und VKA einerseits sowie ver.di und dbb tarifunion andererseits ist für den 10./11. Januar 2008 vorgesehen.


Quelle: Webseite des KAV/RLP

Da hat wohl irgendjemand was in falschen Hals bekommen.
Das wäre wirklich dreist wenn das von den Gewerkschaften kommen würde(wundern würde mich momentan aber garnix mehr).

Martin

Quap
22.11.2007, 16:08
Uns hat es null gebracht! Wir streiten jetzt schon ein halbes Jahr mit unserem Dienstherren und geben jetzt sogar Ruhe weil es eh nix bringt!! Stecken ja alle unter eine Decke die Brüder! Wir machen halt ab jetzt Dienst nach "Vorschrift"! Nix mehr mach mal schnell! Nö!!!

MABRAUN
22.11.2007, 16:54
Hallo viktor,
das in NRW der alte Zusatztarifvertrag noch gilt ist nicht ganz richtig auch in NRW gilt natürlich der § 6 und § 9 TVöD! Wir haben jetzt also 30,5 Std. Vollarbeitszeit und 16 Std. faktorisierte Bereitschaftszeit und dürfen somit eigentlich nur noch 1,5 Std. als Überstunde machen da auch in NRW die Höchstgrenze die 48 Std. ist! Das dies in den Kommunen nicht immer so Umgesetzt wird liegt auf der Hand da viele Kollegen ihren Lebensstandart auf Überstunden ausgerichte haben und natürlich ver.di und der AG diese Stunden zur Zeit nicht anpackt. Ich glaube das dies nur eine Frage der Zeit ist das der AG die Überstunden abbaut! Ich kenne in NRW Kommunen die Schulhausmeister mit 38,5 Std. beschäftig und ander haben 46,5 Std. plus ca. 100 Überstunden! Ich neide den Kollegen diese Stunden nicht!!
Gruß MABRAUN:cool:

SMP
23.11.2007, 07:25
Hallo,
bei den Tarif abschlüssen sollte man zugrunde legen das die Kommunen höhere Steuereinnahmen haben.

Das beste wäre wir würden a die Diäten erhungen der Politiker angepast, wenn die mehr Geld bekommen "weil es dem Staat ja zu gut geht" dann dürfen wir auch mehr Geld bekommen.

Die Arbeitsbelastung ist in den letzten Jahren gestiegen, wir erhalten immer neu Aufgaben und die alten sollen wir mal eben mitmachen.

ICH WILL MEHR GELD!!!

Gruß SMP