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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umsetzung EuGH-Urteil ?



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wuthase
24.01.2006, 19:56
Hallo, erstmal!
Hier schreibt das erste Mal die Wuthäsin aus Bremen. Als Mitglied im Personalrat habe ich viel damit zu tun.Die Situation in Bremen ist
verzwickt:
Zum einen sind wir noch immer nicht im TVÖD sondern für uns gilt bis zur Neuregelung noch immer der BAT. danach werden wir behandelt. Zum Zweiten soll das neue Arbeitszeitgesetz bis 01.01.2007 angewandt werden. Nun hat man als erstes verkündet, dass unsere Pauschale für die Abenddienste zum 01.01.2007 gekündigt wird. Sie war seit Jahren für viele Kollegen der Grund, überhaupt den Job als Hausmeister anzunehmen, denn das Grundgehalt war weniger als ihr vorheriger Verdienst.
Gleichzeitig möchte aber unser Eigenbetrieb die gleiche Zeit wie vorher abdecken. Dazu sollen Pausen verlängert werden, Bereitschafts- und Rufbereitschaftzeiten eingeführt werden, bis es den Herren passt (natürlich nur für 38,5 Std.-Bezahlung).
Demnächst ist eine Versammlung der Bremer Schulhausmeister geplant, in der alle erstmal richtig aufgeklärt werden und dann soll abgestimmt werden, was wir mit Hilfe der Gewerkschaft für Bremen erreichen wollen. Wir sind nicht mehr bereit, 48 Stunden zu Arbeiten und nur 38,5 Stunden bezahlt zu werden Ein Hilfshausmeister kann für jede Arbeitszeitverlängerung Überstunden schreiben und verdient mehr als wir, das kann es doch nicht sein, oder?
Wir wollen wie sie 38,5 Std. arbeiten und auch so bezahlt werden, wenn mehr verlangt wird, dann bitte auch mit leistungsgerechter Bezahlung, um die verlorene Bezahlung wenigstens ein bischen wieder auszugleichen.
Ansonsten sollte man uns die Möglichkeit geben mit der verbliebenen Restarbeitszeit von 9,5 Std. einen lukrativen Nebenjob zu suchen.Viele unserer Kollegen sind auch der Meinung, wenn sie trotz neuer Arbeitszeiten noch in der Dienstwohnung wohnen bleiben, weil der Bildungssenator dies so wünscht, amit immer jemand erreichbar ist, dann sollte man auch diese Leistung honorieren.
So, nun habe ich mich beim Schreiben schon wieder da reingesteigert und mich aufgeregt, darum erstmal tschüß, bis demnächst, Marion

Torsten
25.01.2006, 12:35
Hallo Marion,
was steht denn in dem EuGh Urteil? Meines Wissens steht darin das die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschritten werden darf und das zwischen Arbeitsende und Arbeitsaufnahme eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen muß.Bitte korrigiere mich wenn ich hier falsch liegen sollte. Das würde allerdings bedeuten das wenn ich meinen Schuppen um 22:00 abschließe ich meine Arbeit nicht vor 9:00 am nächsten Morgen aufnehmen darf, Pausenreglung hin oder her.
Im neuen TvÖd steht:


(1) Für Hausmeister, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende besondere Regelungen zu § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD:

Die Summe aus den faktorisierten Bereitschaftszeiten und der Vollarbeit darf die Arbeitszeit nach § 6 Abs. 1 TVöD nicht überschreiten. Die Summe aus Vollarbeitsund Bereitschaftszeiten darf durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich der Hausmeister am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. Bereitschaftszeiten werden zur Hälfte als Arbeitszeit gewertet (faktorisiert).Bereitschaftszeiten werden innerhalb von Beginn und Ende der
regelmäßigen täglichen Arbeitszeit nicht gesondert ausgewiesen.



Also nix mit Rufbereitschaft:mad: .
Was mich nun interessieren würde ist:
Was bedeutet in nicht unerheblichen Umfang?
Wieviele Stunden sind das?
Wie oft in der Woche ist regelmäßig?
Ist das wirklich so wie unser Abteilungsleiter uns mitteilte (29 Stunden Arbeitszeit und 19 Stunden Bereitschaft die Woche)?
Und wenn ? Mit 29 Stunden Arbeitszeit bekomme ich noch nicht einmal ne kleine Schule geregelt.
Wer ist da in der Beweißpflicht?
Ich glaube wir können nur darüber weiterkommen,wenn wir denen klarmachen das wir regelmäßig mehr als diese 29 Stunden arbeiten,denn dann würde für uns ja die 38,5 Stundenwoche gelten.
38,5 Stunden +9,5 Stunden vollbezahlte Überstunden und wir wären wieder ein ganzes Stück weg vom Existenzmimimum:) .

MfG
Torsten

viktor
25.01.2006, 15:23
Ich hab's schon mal irgendwo geschrieben. Man kann aus dem ganzen Gummi alles mögliche konstruieren.
Je nach dem, wie die Kommune generell zum Thema korrekte Bezahlung der Schulhausmeister steht.
Wenn die Kommune meint, dass zum Grundgehalt noch was draufgehört, dann wird sie das auch einrichten können mit den neuen Regelungen.
Wenn die Kommune meint, die Hausmeister würden zuviel verdienen mit den Abendbelegungen, dann wird sie es auch entsprechend auslegen.
Es ist beides damit möglich.
In unserer Kommune wollen wir gerne die Abendbelegung behalten, das ist schließlich richtig Geld.

Viktor R
26.01.2006, 21:51
Hallo alle zusammen,

Ich gebe Euch allen Recht.
Ich würde so gerne mitmachen und 38,5 Stunden die Woche arbeiten und auch noch mehr. Natürlich gegen eine geerechte Bezahlung!
Es ist einfach nicht möglich an nur 38,5 Wochenstunden sich um alles in dem Gebäude und auf dem Gelände zu kümmern. Es bleibt immer etwas auf der Strecke, aber Jeder von uns macht das Beste daraus.
Trotz der Schlechten Bezahlung und der Großen Belastung möchte ich meinen Job nicht freiwillig abgeben. Nicht wenn ich mir nicht sicher bin, dass ich einen anderen, besser bezahlten und einen mit geringeren Belastung für mich Job finden kann. Besser noch - schon gefunden habe.
Es ist schade, dass alles so kommt, aber ich habe in meinem Kampf um eine bessere Regelung für meine Arbeitszeiten und Bezahlung. Und auch für eine sauberere Schule ein paar bittere Niderlagen einstecken müssen.
Und das traurigste in dieser ganzen Geschichte ist, dass wir Hausmeister nicht an einem Strang ziehen.
Ich habe mich dazu entschlossen, mindestens in der nächsten Zeit, alles mitzumachen, auch das was ich für Unrecht halte, wenn es mein Arbeitgeber von mir verlangt.
Ich hatte meinen Job immer gerne gemacht und möchte es versuchen noch so lange wie möglich in dem Job zu bleiben.
Die Welt verändert sich und wir auch!
Ich hoffe auf Veränderungen, die zu besseren Arbeitsbedingungen, Bezahlung und Freude an der Arbeit führen.

alles Gute

Viktor R

Hartmut
01.02.2006, 15:46
Hallo,ich bin Schulhausmeister an einer Schule in Schleswig-Holstein.Ich bin heute dem Schulhausmeister-Forum beigetreten.Ich habe schon so einiges von euren Problemen gelesen.Bei uns in Schleswig-Holstein gibt es auch das Problem mit der Neuregelung der Arbeitszeit.Ich verstehe auch nicht die Handlungsweise der Gewerkschaft.Jeder ist doch froh wenn er ein Paar Überstunden machen kann.Denn unser Grundgehalt ist ja auch nicht so hoch.Was bringt es mir die Bereitschaftszeit umzugestalten,davon werde ich nicht satt.Am Ende arbeiten wir ja doch genauso wie vorher, nur für weniger Geld.Da die Überstunden nicht mehr bezahlt werden.Ich habe in unserer letzten Hausmeisterrunde mit dem Personalrat den Vorschlag gemacht eine Pauschale als Ausgleich für die entfallenen Überstunden zu zahlen.Ich könnte mir auch vorstellen das es eine Pauschale für die Ehefrauen gibt.Was haltet ihr den davon?:)

viktor
01.02.2006, 18:44
Die Ehefrauen mit einzubeziehen wäre eine Möglichkeit um die Umsetzung der 11-stündigen Nachtruhe pro forma zu gewährleisten.
Natürlich nur, wenn die Ehefrau ebenfalls angestellt wäre.
Sonst liefe es ja mit Steuerklasse 6 auf zweiter Lohnsteuerkarte.
Das bringts ja nun gar nicht.